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   OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18   

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https://dejure.org/2018,36014
OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18 (https://dejure.org/2018,36014)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.08.2018 - 3 W 158/18 (https://dejure.org/2018,36014)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. August 2018 - 3 W 158/18 (https://dejure.org/2018,36014)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    Der Wille .des Erblassers steht zu niemandes Disposition, auch nicht zu der des Testamentsvollstreckers (OLG Karlsruhe, a.a.O.), der letztlich als Vertrauensperson des Erblassers postmortal tätig wird (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2018, 3 Wx 10/18, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.05.2017 - IV ZB 25/16

    Testamentsvollstreckung: Zuweisung der Streitigkeiten über die Entlassung des

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    Dabei ist § 2227 BGB Ausfluss des Willens des Gesetzgebers, "nicht zuzulassen, dass ein Erblasser den Erben mit gebundenen Händen dem ausgedehnten Machtbereich des Testamentsvollstreckers überliefert" (BGH, Beschl. v. 17.05.2017, IV ZB 25/16, NJW 2017, 2112 = MDR 2017, 770).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    Schon der Wortlaut der Norm macht mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich, dass weitere gleichwertige Gründe in Betracht kommen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007, 15 W 277/06, NJW-RR 2007, 878; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2004, 2 Wx 29-30/04, FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    Schon der Wortlaut der Norm macht mit der Verwendung des Wortes "insbesondere" deutlich, dass weitere gleichwertige Gründe in Betracht kommen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007, 15 W 277/06, NJW-RR 2007, 878; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2004, 2 Wx 29-30/04, FGPrax 2005, 34 = NJW-RR 2005, 94 = FamRZ 2005, 1204).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Vorzeitige Nachlassauseinandersetzung als

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    1 Z 48/86">FamRZ 1988, 770; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.09.2004, 14 Wx 73/03, NJW-RR 2005, 527).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    Es kann aber auch genügen, wenn aufgrund objektiver Tatsachen und nicht nur aufgrund des subjektiven Empfindens des Erben und sonstiger am Nachlass Beteiligter ein nachhaltiges Misstrauen dahin besteht, dass der Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers umsetzen werde (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 24.02.1988, BReg 1 Z 48/86, …
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
    So ist eine grobe Pflichtverletzung anzunehmen, wenn der Testamentsvollstrecker die Verwaltungsanordnungen des Erblassers in relevanter Weise missachtet und ein Vermächtnis nicht oder nur zögerlich erfüllt (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2227 Rn. 3; OLG Hamm, a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 21.06.2000, 1 Z SR 64/00, FamRZ 2001, 124).
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